Alle unsere Fachkurse sind bis zu 70% förderfähig.
Es werden folgende Zielgruppen (Kursteilnehmende) gefördert:
• Beschäftigte aus Unternehmen, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss.
• Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler, die ihren Unternehmenssitz oder Wohnort in Baden-Württemberg haben.
• Gründungswillige, die in Baden-Württemberg wohnhaft oder beschäftigt sind.
• Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind.
Nicht gefördert werden:
• Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden (Beschäftigte von rechtlich selbständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind förderfähig).
• Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Höhe, Art und Umfang der Zuwendungen:
Der Zuschuss beträgt:
• 30% der Teilnahmegebühr, für Teilnehmer bis zum 55. Lebensjahr
• 70% der Teilnahmegebühr für Teilnehmende ab dem 55. Lebensjahr
• 70% der Teilnahmegebühr für Teilnehmende ohne Berufsabschluss
Wichtige Informationen für unsere Kursteilnehmer
ALLE UNSERE FACHKURSE SIND BIS ZU 70% FÖRDERFÄHIG! Den Antrag auf Förderung füllen wir am Kurstag gemeinsam mit Ihnen aus!