Informationen zur Klasse CE
Fahrzeugart:
Lastzüge
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Mindestalter:
a) 21 Jahre,
b) 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes vom 14. August 2006
(BGBl. I S. 1958) in der jeweils geltenden Fassung oder für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
a) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“,
b) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
c) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Geltungsdauer
5 Jahre
Vorbesitz erforderlich
C
Beinhaltet Klasse
C1E, BE und T sowie DE bei Besitz von D
Theoretische & Praktische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts & der Sonderfahrten:
THEORETISCHE AUSBILDUNG
Grundunterricht:
6 Doppelstunden zu je 90 min.
Klassenspezifischer Unterricht:
4 Doppelstunden zu je 90 min.
PRAKTISCHE AUSBILDUNG
Bei Vorbesitz der Klasse C
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
5 Fahrstunden
Schulung auf Autobahnen oder
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen:
2 Fahrstunden
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
3 Fahrstunden
Wenn C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben wird
SOLO
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
3 Fahrstunden
Schulung auf Autobahnen oder
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen:
1 Fahrstunden
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
0 Fahrstunden
ZUG
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
5 Fahrstunden
Schulung auf Autobahnen oder
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen:
2 Fahrstunden
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
3 Fahrstunden
Erforderliche Dokumente
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
✓ Biometrisches Passbild ✓ Ärztliches Zeugnis ✓ Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
✓ Erste-Hilfe-Kurs ✓ Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt
(Personalausweis oder Reisepass reicht aus)
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