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Klasse BE

Informationen zur Klasse BE

Fahrzeugart:
Kombinationen aus Pkw oder leichten Lkw mit etwas größeren Anhänger

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter:
a) 18 Jahre oder
b) 17 Jahre  bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 nach § 48a

Geltungsdauer

ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich

B

Beinhaltet Klasse

keine

Theoretische & Praktische Ausbildung

Mindestumfang des Theorieunterrichts & der Sonderfahrten:

THEORETISCHE AUSBILDUNG

Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.

PRAKTISCHE AUBILDUNG

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
3 Fahrstunden

Schulung auf Autobahnen oder
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen:

1 Fahrstunden

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
1 Fahrstunden