Informationen zur Klasse BE
Fahrzeugart:
Kombinationen aus Pkw oder leichten Lkw mit etwas
größeren Anhänger
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter:
a) 18 Jahre oder
b) 17 Jahre bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 nach § 48a
Geltungsdauer
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich
B
Beinhaltet Klasse
keine
Theoretische & Praktische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts & der Sonderfahrten:
THEORETISCHE AUSBILDUNG
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.
PRAKTISCHE AUBILDUNG
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
3 Fahrstunden
Schulung auf Autobahnen oder
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen:
1 Fahrstunden
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
1 Fahrstunden