Informationen zur Klasse AM
Fahrzeugart:
Leichtkrafträder
Für alle AM-Fahrzeuge gilt:
bbH 45 km/h &
Hubraum (Verbrennungsmotor max. 50 cm³ / Dieselmotor max. 500 cm³)
a) Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klasse L1e-B)
ohne Beiwagen (Ausnahme: die Klasse AM wurde vor dem 24.08.17 erteilt); Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW.
b) Dreirädrige Kleinkrafträder (EU-Klasse L2e)
Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW;
Leermasse max. 270 kg (Ausnahme: die Klasse AM wurde vor dem 24.08.17 erteilt).
c) Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (EU-Klasse L6e)
Sitzplätze max. 2;
Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW;
Leermasse max. 425 kg.
Mindestalter: 15 Jahre
Geltungsdauer
Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf (Schlüsselzahl 195). Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Vorbesitz erforderlich
Nein
Beinhaltet Klasse
keine
Theoretische & Praktische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts & der Sonderfahrten:
THEORETISCHE AUSBILDUNG
Grundunterricht:
12 Doppelstunden zu je 90 Minuten
Klassenspezifischer Unterricht:
2 Doppelstunden zu je 90 Minuten
PRAKTISCHE AUBILDUNG
Die Zahl der Fahrstunden ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, sie hängt von den Fähigkeiten und dem Lernfortschritt der Führerscheinerwerber ab.