Informationen zur Klasse D
Fahrzeugart:
Große Busse
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter:
a) 24 Jahre,
b) 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des BKrFQG,
c) 21 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des BKrFQG oder
nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des BKrFQG im Linienverkehr bis 50 km,
d) 20 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“,
oder dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden,
e) 18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach Buchstabe d im Linienverkehr bis 50 km,
f) 18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach Buchstabe d bei Fahrten ohne Fahrgäste.
Geltungsdauer
5 Jahre
Vorbesitz erforderlich
B
Beinhaltet Klasse
D1
Theoretische & Praktische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts & der Sonderfahrten:
THEORETISCHE AUSBILDUNG
Bei Vorbesitz der Klasse B
Grundunterricht:
6 Doppelstunden zu je 90 min.
Klassenspezifischer Unterricht:
18 Doppelstunden zu je 90 min.
THEORETISCHE AUSBILDUNG
Bei Vorbesitz der Klasse C oder D1
Grundunterricht:
6 Doppelstunden zu je 90 min.
Klassenspezifischer Unterricht:
8 Doppelstunden zu je 90 min.
THEORETISCHE AUSBILDUNG
Bei Vorbesitz der Klasse C1
Grundunterricht:
6 Doppelstunden zu je 90 min.
Klassenspezifischer Unterricht:
12 Doppelstunden zu je 90 min.
PRAKTISCHE AUSBILDUNG
Bei Vorbesitz der Klasse B oder C1
bis 2 Jahre
Grundausbildung:
45 Fahrstunden
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
22 Fahrstunden
Schulung auf Autobahnen oder
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen:
14 Fahrstunden
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
8 Fahrstunden
Bei Vorbesitz der Klasse B oder C1
über 2 Jahre
Grundausbildung:
33 Fahrstunden
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
12 Fahrstunden
Schulung auf Autobahnen oder
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen:
8 Fahrstunden
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
5 Fahrstunden
PRAKTISCHE AUSBILDUNG
Bei Vorbesitz der Klasse C
bis 2 Jahre
Grundausbildung:
14 Fahrstunden
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
16 Fahrstunden
Schulung auf Autobahnen oder
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen:
8 Fahrstunden
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
6 Fahrstunden
Bei Vorbesitz der Klasse C
über 2 Jahre
Grundausbildung:
7 Fahrstunden
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
8 Fahrstunden
Schulung auf Autobahnen oder
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen:
4 Fahrstunden
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
3 Fahrstunden
PRAKTISCHE AUSBILDUNG
Bei Vorbesitz der Klasse D1
Grundausbildung:
20 Fahrstunden
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
5 Fahrstunden
Schulung auf Autobahnen oder
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen:
5 Fahrstunden
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
5 Fahrstunden
Erforderliche Dokumente
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
✓ Biometrisches Passbild ✓ Ärztliches Zeugnis ✓ Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
✓ Erste-Hilfe-Kurs ✓ Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt
(Personalausweis oder Reisepass reicht aus)
✓ Führungszeugnis ✓ Reaktionstest