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Klasse C1E

Informationen zur Klasse C1E

Fahrzeugart:
Mittlere Lastzüge bis max. 12.000 kg zG

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug
• der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt,
• der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.

Mindestalter:

ab 18 Jahre

Geltungsdauer

5 Jahre

Vorbesitz erforderlich

C1

Beinhaltet Klasse

BE sowie D1E bei Besitz D1

Theoretische & Praktische Ausbildung

Mindestumfang des Theorieunterrichts & der Sonderfahrten:

THEORETISCHE AUSBILDUNG

Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.

PRAKTISCHE AUSBILDUNG

Bei Vorbesitz der Klasse C1

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
3 Fahrstunden

Schulung auf Autobahnen oder
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen:
1 Fahrstunden

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
1 Fahrstunden

Wenn C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben wird

SOLO

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
1 Fahrstunden

Schulung auf Autobahnen oder
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen:
1 Fahrstunden

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
0 Fahrstunden

ZUG

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
3 Fahrstunden

Schulung auf Autobahnen oder
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen:
1 Fahrstunden

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
2 Fahrstunden