Informationen zur Klasse B/BF 17
Fahrzeugart:
PKW und leichte LKW
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Mindestalter:
a) 18 Jahre,
b) 17 Jahre bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 nach § 48a oder
bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in
a) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“,
b) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
c) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Geltungsdauer
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich
Nein
Beinhaltet Klasse
AM, L
Theoretische & Praktische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts & der Sonderfahrten:
THEORETISCHE AUSBILDUNG
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht:
12 Doppelstunden
Klassenspezifischer Unterricht:
2 Doppelstunden
THEORETISCHE AUBILDUNG
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht:
6 Doppelstunden*
Klassenspezifischer Unterricht:
2 Doppelstunden
PRAKTISCHE AUBILDUNG
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
5 Fahrstunden
Schulung auf Autobahnen oder
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen:
4 Fahrstunden
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
3 Fahrstunden
