Informationen zur Klasse C1
Fahrzeugart:
Mittlere LKW
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter:
ab 18 Jahre
Geltungsdauer
5 Jahre
Vorbesitz erforderlich
B
Beinhaltet Klasse
keine
Theoretische & Praktische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts & der Sonderfahrten:
THEORETISCHE AUSBILDUNG
Bei Vorbesitz der Klasse B
Grundunterricht:
6 Doppelstunden
zu je 90 min.
Klassenspezifischer Unterricht:
6 Doppelstunden
zu je 90 min.
THEORETISCHE AUBILDUNG
Bei Vorbesitz der Klasse D1 oder D
Grundunterricht:
6 Doppelstunden zu je 90 min.
Klassenspezifischer Unterricht:
2 Doppelstunden zu je 90 min.
PRAKTISCHE AUSBILDUNG
Bei Vorbesitz der Klasse B
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
3 Fahrstunden
Schulung auf Autobahnen oder
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen:
1 Fahrstunden
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
1 Fahrstunden
Wenn C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben wird
SOLO
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
1 Fahrstunden
Schulung auf Autobahnen oder
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen:
1 Fahrstunden
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
0 Fahrstunden
ZUG
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
3 Fahrstunden
Schulung auf Autobahnen oder
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen:
1 Fahrstunden
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
2 Fahrstunden