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Klasse C1

Informationen zur Klasse C1

Fahrzeugart:
Mittlere LKW

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Mindestalter:

ab 18 Jahre

Geltungsdauer

5 Jahre

Vorbesitz erforderlich

B

Beinhaltet Klasse

keine

Theoretische & Praktische Ausbildung

Mindestumfang des Theorieunterrichts & der Sonderfahrten:

THEORETISCHE AUSBILDUNG

Bei Vorbesitz der Klasse B

Grundunterricht:
6 Doppelstunden zu je 90 min.

Klassenspezifischer Unterricht:
 6 Doppelstunden zu je 90 min.

THEORETISCHE AUBILDUNG

Bei Vorbesitz der Klasse D1 oder D

Grundunterricht:
6 Doppelstunden zu je 90 min.

Klassenspezifischer Unterricht:
2 Doppelstunden zu je 90 min.

PRAKTISCHE AUSBILDUNG

Bei Vorbesitz der Klasse B

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
3 Fahrstunden

Schulung auf Autobahnen oder
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen:
1 Fahrstunden

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
1 Fahrstunden

Wenn C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben wird

SOLO

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
1 Fahrstunden

Schulung auf Autobahnen oder
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen:
1 Fahrstunden

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
0 Fahrstunden

ZUG

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
3 Fahrstunden

Schulung auf Autobahnen oder
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen:
1 Fahrstunden

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
2 Fahrstunden