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Klasse C

Informationen zur Klasse C

Fahrzeugart:
Schwere LKW

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Mindestalter:

a) 21 Jahre,
b) 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes vom 14. August 2006
(BGBl. I S. 1958) in der jeweils geltenden Fassung oder für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
a) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“,
b) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
c) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Geltungsdauer

5 Jahre

Vorbesitz erforderlich

B

Beinhaltet Klasse

C1

Theoretische & Praktische Ausbildung

Mindestumfang des Theorieunterrichts & der Sonderfahrten:

THEORETISCHE AUSBILDUNG

Bei Vorbesitz der Klasse B

Grundunterricht:
6 Doppelstunden zu je 90 min.

Klassenspezifischer Unterricht:
 10 Doppelstunden zu je 90 min.

THEORETISCHE AUBILDUNG

Bei Vorbesitz der Klasse C1 oder D1

Grundunterricht:
6 Doppelstunden zu je 90 min.

Klassenspezifischer Unterricht:
4 Doppelstunden zu je 90 min.

THEORETISCHE AUSBILDUNG

Bei Vorbesitz der Klasse D

Grundunterricht:
6 Doppelstunden zu je 90 min.

Klassenspezifischer Unterricht:
2 Doppelstunden zu je 90 min.

PRAKTISCHE AUSBILDUNG

Bei Vorbesitz der Klasse B

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
5 Fahrstunden

Schulung auf Autobahnen oder
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen:

2 Fahrstunden

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
3 Fahrstunden

PRAKTISCHE AUSBILDUNG

Bei Vorbesitz der Klasse C1

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
3 Fahrstunden

Schulung auf Autobahnen oder
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen:
1 Fahrstunden

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
1 Fahrstunden

Wenn C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben wird

SOLO

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
3 Fahrstunden

Schulung auf Autobahnen oder
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen:
1 Fahrstunden

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
0 Fahrstunden

ZUG

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
5 Fahrstunden

Schulung auf Autobahnen oder
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen:
2 Fahrstunden

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
3 Fahrstunden

Erforderliche Dokumente

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

✓ Biometrisches Passbild ✓ Ärztliches Zeugnis ✓ Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
✓ Erste-Hilfe-Kurs ✓ Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt
(Personalausweis oder Reisepass reicht aus)

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