Informationen zur Klasse C
Fahrzeugart:
Schwere LKW
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter:
a) 21 Jahre,
b) 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes vom 14. August 2006
(BGBl. I S. 1958) in der jeweils geltenden Fassung oder für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
a) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“,
b) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
c) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Geltungsdauer
5 Jahre
Vorbesitz erforderlich
B
Beinhaltet Klasse
C1
Theoretische & Praktische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts & der Sonderfahrten:
THEORETISCHE AUSBILDUNG
Bei Vorbesitz der Klasse B
Grundunterricht:
6 Doppelstunden
zu je 90 min.
Klassenspezifischer Unterricht:
10 Doppelstunden
zu je 90 min.
THEORETISCHE AUBILDUNG
Bei Vorbesitz der Klasse C1 oder D1
Grundunterricht:
6 Doppelstunden zu je 90 min.
Klassenspezifischer Unterricht:
4 Doppelstunden zu je 90 min.
THEORETISCHE AUSBILDUNG
Bei Vorbesitz der Klasse D
Grundunterricht:
6 Doppelstunden
zu je 90 min.
Klassenspezifischer Unterricht:
2 Doppelstunden zu je 90 min.
PRAKTISCHE AUSBILDUNG
Bei Vorbesitz der Klasse B
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
5 Fahrstunden
Schulung auf Autobahnen oder
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen:
2 Fahrstunden
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
3 Fahrstunden
PRAKTISCHE AUSBILDUNG
Bei Vorbesitz der Klasse C1
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
3 Fahrstunden
Schulung auf Autobahnen oder
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen:
1 Fahrstunden
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
1 Fahrstunden
Wenn C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben wird
SOLO
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
3 Fahrstunden
Schulung auf Autobahnen oder
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen:
1 Fahrstunden
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
0 Fahrstunden
ZUG
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
5 Fahrstunden
Schulung auf Autobahnen oder
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen:
2 Fahrstunden
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
3 Fahrstunden
Erforderliche Dokumente
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
✓ Biometrisches Passbild ✓ Ärztliches Zeugnis ✓ Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
✓ Erste-Hilfe-Kurs ✓ Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt
(Personalausweis oder Reisepass reicht aus)