Informationen zur Klasse A2
Fahrzeugart:
Mittelschwere Krafträder
Krafträder (auch mit Beiwagen)
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Mindestalter:
18 Jahre
Geltungsdauer
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich
Nein
Beinhaltet Klasse
A1, AM
Theoretische & Praktische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts & der Sonderfahrten:
THEORETISCHE AUSBILDUNG
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht:
12 Doppelstunden
Klassenspezifischer Unterricht:
4 Doppelstunden
THEORETISCHE AUBILDUNG
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht:
6 Doppelstunden*
Klassenspezifischer Unterricht:
4 Doppelstunden*
PRAKTISCHE AUBILDUNG
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
5 Fahrstunden
Schulung auf Autobahnen oder
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen:
4 Fahrstunden
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
3 Fahrstunden
PRAKTISCHE AUSBILDUNG
Mit Vorbesitz der Klasse A1
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
3 Fahrstunden*
Schulung auf Autobahnen oder
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen:
2 Fahrstunden*
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
1 Fahrstunden*
*Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren