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Klasse A2

Informationen zur Klasse A2

Fahrzeugart:
Mittelschwere Krafträder

Krafträder (auch mit Beiwagen)
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Mindestalter:
18 Jahre

Geltungsdauer

ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich

Nein

Beinhaltet Klasse

A1, AM

Theoretische & Praktische Ausbildung

Mindestumfang des Theorieunterrichts & der Sonderfahrten:

THEORETISCHE AUSBILDUNG

Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse

Grundunterricht:
12 Doppelstunden

Klassenspezifischer Unterricht:
4 Doppelstunden

THEORETISCHE AUBILDUNG

Mit Vorbesitz einer anderen Klasse

Grundunterricht:
6 Doppelstunden*

Klassenspezifischer Unterricht:
4 Doppelstunden*

PRAKTISCHE AUBILDUNG

Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
5 Fahrstunden

Schulung auf Autobahnen oder
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen:

4 Fahrstunden

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
3 Fahrstunden

PRAKTISCHE AUSBILDUNG

Mit Vorbesitz der Klasse A1

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
3 Fahrstunden*

Schulung auf Autobahnen oder
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen:

2 Fahrstunden*

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
1 Fahrstunden*

*Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren