Informationen zur Klasse B
in Verbindung mit der Schlüsselzahl B196
Fahrzeugart:
Leichtkrafträder
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Mindestalter
25 Jahre
Geltungsbereich
innerhalb Deutschland
Geltungsdauer
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich
Ja, mindestens 5 Jahre Klasse B
Theoretische & Praktische Ausbildung
THEORETISCHER SCHULUNGSSTOFF
4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten
(klassenspezifischer Unterricht Klasse A1, A2, A)
PRAKTISCHER ÜBUNGSSTOFF
5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten – bestehend aus den Themen Fahrzeugbeherrschung (Grundfahraufgaben) und Außerortsfahrten (Überland- & Autobahnfahrten)