Informationen zur Klasse Mofa
a) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h;
mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
b) Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B8) und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P8 und L2e-U8) mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist.
Mindestalter: 15 Jahre
Geltungsdauer
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich
Nein
Beinhaltet Klasse
keine
Theoretische & Praktische Ausbildung
Mindestumfang des theoretischen und praktischen Unterrichts:
THEORETISCHE AUSBILDUNG
Grundunterricht:
6 Doppelstunden in einem speziellen Mofakurs. In diesem Kurs werden alle für Mofa-Fahrer wichtige Regelungen gezielt unterrichtet.
Oder:
Kommt ein besonderer Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, dürfen die Mofa-Bewerber zusammen mit den Fahrschülern der Klassen A, A2, A1 oder AM unterrichtet werden.
PRAKTISCHE AUBILDUNG
90 Minuten Grundausbildung unabhängig von der Form des theoretischen Unterrichts.