Mofa

Informationen zur Klasse Mofa

a) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h;
mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
b) Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B8) und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P8 und L2e-U8) mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).

Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist.

Mindestalter: 15 Jahre

Geltungsdauer

ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich

Nein

Beinhaltet Klasse

keine

Theoretische & Praktische Ausbildung

Mindestumfang des theoretischen und praktischen Unterrichts:

THEORETISCHE AUSBILDUNG

Grundunterricht:
6 Doppelstunden in einem speziellen Mofakurs. In diesem Kurs werden alle für Mofa-Fahrer wichtige Regelungen gezielt unterrichtet.
Oder:
Kommt ein besonderer Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, dürfen die Mofa-Bewerber zusammen mit den Fahrschülern der Klassen A, A2, A1 oder AM unterrichtet werden.

PRAKTISCHE AUBILDUNG

90 Minuten Grundausbildung unabhängig von der Form des theoretischen Unterrichts.

Barrierefreiheit