Informationen zur Klasse A
Fahrzeugart:
Schwere Krafträder
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter:
a) 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang,
b) 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder
c) 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren.
Geltungsdauer
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich
Nein
Beinhaltet Klasse
A2, A1, M
Theoretische & Praktische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts & der Sonderfahrten:
THEORETISCHE AUSBILDUNG
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht:
12 Doppelstunden
Klassenspezifischer Unterricht:
4 Doppelstunden
THEORETISCHE AUBILDUNG
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht:
6 Doppelstunden*
Klassenspezifischer Unterricht:
4 Doppelstunden*
PRAKTISCHE AUBILDUNG
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
5 Fahrstunden
Schulung auf Autobahnen oder
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen:
4 Fahrstunden
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
3 Fahrstunden
PRAKTISCHE AUSBILDUNG
Mit Vorbesitz der Klasse A1 oder A2
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
3 Fahrstunden*
Schulung auf Autobahnen oder
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen:
2 Fahrstunden*
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
3 Fahrstunden*
*Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren