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Klasse A

Informationen zur Klasse A

Fahrzeugart:
Schwere Krafträder

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.


Mindestalter:
a) 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang,
b) 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder
c) 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren.

Geltungsdauer

ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich

Nein

Beinhaltet Klasse

A2, A1, M

Theoretische & Praktische Ausbildung

Mindestumfang des Theorieunterrichts & der Sonderfahrten:

THEORETISCHE AUSBILDUNG

Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse

Grundunterricht:
12 Doppelstunden

Klassenspezifischer Unterricht:
4 Doppelstunden

THEORETISCHE AUBILDUNG

Mit Vorbesitz einer anderen Klasse

Grundunterricht:
6 Doppelstunden*

Klassenspezifischer Unterricht:
4 Doppelstunden*

PRAKTISCHE AUBILDUNG

Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
5 Fahrstunden

Schulung auf Autobahnen oder
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen:

4 Fahrstunden

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
3 Fahrstunden

PRAKTISCHE AUSBILDUNG

Mit Vorbesitz der Klasse A1 oder A2

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
3 Fahrstunden*

Schulung auf Autobahnen oder
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen:

2 Fahrstunden*

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
3 Fahrstunden*

*Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren