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Klasse A1

Informationen zur Klasse A1

Fahrzeugart:
Leichtkrafträder

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Mindestalter: 16 Jahre

Geltungsdauer

ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich

Nein

Beinhaltet Klasse

AM

Theoretische & Praktische Ausbildung

Mindestumfang des Theorieunterrichts & der Sonderfahrten:

THEORETISCHE AUSBILDUNG

Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse

Grundunterricht:
12 Doppelstunden zu je 90 Minuten

Klassenspezifischer Unterricht:
4 Doppelstunden zu je 90 Minuten

THEORETISCHE AUBILDUNG

Mit Vorbesitz einer anderen Klasse

Grundunterricht:
6 Doppelstunden zu je 90 Minuten

Klassenspezifischer Unterricht:
4 Doppelstunden zu je 90 Minuten

PRAKTISCHE AUBILDUNG

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
5 Fahrstunden

Schulung auf Autobahnen oder
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen:

4 Fahrstunden

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
3 Fahrstunden