Informationen zur Klasse A1
Fahrzeugart:
Leichtkrafträder
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter: 16 Jahre
Geltungsdauer
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich
Nein
Beinhaltet Klasse
AM
Theoretische & Praktische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts & der Sonderfahrten:
THEORETISCHE AUSBILDUNG
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht:
12 Doppelstunden zu je 90 Minuten
Klassenspezifischer Unterricht:
4 Doppelstunden zu je 90 Minuten
THEORETISCHE AUBILDUNG
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht:
6 Doppelstunden zu je 90 Minuten
Klassenspezifischer Unterricht:
4 Doppelstunden zu je 90 Minuten
PRAKTISCHE AUBILDUNG
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
5 Fahrstunden
Schulung auf Autobahnen oder
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen:
4 Fahrstunden
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
3 Fahrstunden