Informationen zur Klasse BE
Fahrzeugart: 
Kombinationen aus Pkw oder leichten Lkw mit etwas
größeren Anhänger
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt. 
Mindestalter: 
a) 18 Jahre oder
 b) 17 Jahre  bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 nach § 48a
Geltungsdauer
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich
B
Beinhaltet Klasse
keine
Theoretische & Praktische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts & der Sonderfahrten:
THEORETISCHE AUSBILDUNG
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.
PRAKTISCHE AUBILDUNG
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
 3 Fahrstunden 
Schulung auf Autobahnen oder 
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen:
 1 Fahrstunden 
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
 1 Fahrstunden
