Alle unsere Fachkurse sind bis zu 70% förderfähig.
Es werden folgende Zielgruppen (Kursteilnehmende) gefördert:
 • Beschäftigte aus Unternehmen, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss.
 • Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler, die ihren Unternehmenssitz oder Wohnort in Baden-Württemberg haben.
 • Gründungswillige, die in Baden-Württemberg wohnhaft oder beschäftigt sind.
 • Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind.
 
Nicht gefördert werden:
 • Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden (Beschäftigte von rechtlich selbständigen                          Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind förderfähig).
 • Beschäftigte von Transfergesellschaften. 
 Höhe, Art und Umfang der Zuwendungen:
 Der Zuschuss beträgt:
 • 30% der Teilnahmegebühr, für Teilnehmer bis zum 55. Lebensjahr
 • 70% der Teilnahmegebühr für Teilnehmende ab dem 55. Lebensjahr
 • 70% der Teilnahmegebühr für Teilnehmende ohne Berufsabschluss
Wichtige Informationen für unsere Kursteilnehmer
ALLE UNSERE FACHKURSE SIND BIS ZU 70% FÖRDERFÄHIG! Den Antrag auf Förderung füllen wir am Kurstag gemeinsam mit Ihnen aus!

