Informationen zur Klasse C1E
Fahrzeugart: 
Mittlere Lastzüge bis max. 12.000 kg zG
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug 
• der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt, 
• der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.
 
Mindestalter: 
ab 18 Jahre
Geltungsdauer
5 Jahre
Vorbesitz erforderlich
C1
Beinhaltet Klasse
BE sowie D1E bei Besitz D1
Theoretische & Praktische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts & der Sonderfahrten:
THEORETISCHE AUSBILDUNG
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.
PRAKTISCHE AUSBILDUNG
Bei Vorbesitz der Klasse C1
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
 3 Fahrstunden 
Schulung auf Autobahnen oder
 autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen: 
 1 Fahrstunden 
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
 1 Fahrstunden
Wenn C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben wird
SOLO
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
 1 Fahrstunden 
Schulung auf Autobahnen oder
 autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen:
 1 Fahrstunden 
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
 0 Fahrstunden
ZUG
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
3 Fahrstunden 
Schulung auf Autobahnen oder
 autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen:
 1 Fahrstunden 
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
 2 Fahrstunden


