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Klasse CE

Informationen zur Klasse CE

Fahrzeugart:
Lastzüge

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Mindestalter:

a) 21 Jahre,
b) 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes vom 14. August 2006
(BGBl. I S. 1958) in der jeweils geltenden Fassung oder für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
a) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“,
b) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
c) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Geltungsdauer

5 Jahre

Vorbesitz erforderlich

C

Beinhaltet Klasse

C1E, BE und T sowie DE bei Besitz von D

Theoretische & Praktische Ausbildung

Mindestumfang des Theorieunterrichts & der Sonderfahrten:

THEORETISCHE AUSBILDUNG

Grundunterricht:
6 Doppelstunden zu je 90 min.

Klassenspezifischer Unterricht:
4 Doppelstunden zu je 90 min.

PRAKTISCHE AUSBILDUNG

Bei Vorbesitz der Klasse C

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
5 Fahrstunden

Schulung auf Autobahnen oder
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen:
2 Fahrstunden

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
3 Fahrstunden

Wenn C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben wird

SOLO

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
3 Fahrstunden

Schulung auf Autobahnen oder
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen:
1 Fahrstunden

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
0 Fahrstunden

ZUG

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
5 Fahrstunden

Schulung auf Autobahnen oder
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen:
2 Fahrstunden

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
3 Fahrstunden

Erforderliche Dokumente

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

✓ Biometrisches Passbild ✓ Ärztliches Zeugnis ✓ Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
✓ Erste-Hilfe-Kurs ✓ Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt
(Personalausweis oder Reisepass reicht aus)

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