Informationen zur Klasse T
Fahrzeuge der Klasse T dürfen ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden. Sie dürfen – je nach Alter – bis zu 60 km/h schnell sein und auch mit Anhängern gefahren werden.
a) Zugmaschinen mit einer bbH von max. 60 km/h,
b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH von max. 40 km/h,
die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.
16 Jahre für bbH bis 40 km/h und
18 Jahre für bbH über 40 bis 60 km/h
alt sein.
Geltungsdauer
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich
Nein
Beinhaltet Klasse
AM, L
Theoretische & Praktische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts & der praktischen Ausbildung:
THEORETISCHE AUSBILDUNG
Grundunterricht:
12 Doppelstunden zu je 90 min.
Klassenspezifischer Unterricht:
6 Doppelstunden zu je 90 min.
PRAKTISCHE AUSBILDUNG
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Erforderliche Dokumente
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
✓ Biometrisches Passbild ✓ Sehtest
✓ Erste-Hilfe-Kurs ✓ Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt
(Personalausweis oder Reisepass reicht aus)
Die Ausbildungsfahrzeuge
Die Ausbildung kann sowohl mit dem eigenen Fahrzeug, als auch mit einem Schulungsfahrzeug unserer Fahrschule erfolgen.